Achim Güssgen-Ackva (FDP): „Die Planungen für das Baugebiet Hollerfeldchen sollten auf Eise gelegt werden.“

15.05.2013

Wahrung der Eigentumsrechte ist von besonderer Bedeutung.

„Ohne allgemeinen Konsens aller Grundstückseigentümer darf es kein Baugebiet geben.“

Nach Auffassung der Fraktion der FDP in der Stadtverordnetenversammlung und des Vorstands der Friedberger FDP sollte das laufende Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Hollerfeldchen“ schleunigst auf Eis gelegt werden. Für die Liberalen von besonderer Bedeutung ist der Umstand, daß zwei Grundstückseigentümer sich gegen einen Zwangsverkauf zur Wehr setzen. „Es kann nicht sein, daß diese Eigentümer unter dem Deckmantel der hoheitlichen Rechte und Möglichkeiten der Stadt Friedberg gezwungen werden sollen, etwas zu veräußern, was sie seit vielen Jahren nutzen und auch weiterhin nutzen wollen,“ so Güssgen-Ackva. „Dies ist bereits im Jahr 2004 in einem Schreiben des Bauamts an einen der beiden Eigentümer festgehalten worden. Dabei wurde ausdrücklich darauf Bezug genommen, daß bei zwei Eigentümern keine Verkaufsbereitschaft besteht und daß man das respektieren müsse.“ Es hätte der Verwaltung sehr gut angestanden, die Lage zu klären, bevor man einen neuen Anlauf unternimmt. „Wir sind entsetzt, daß man die Eigentumsrechte hier nicht zu wahren bereit ist“, so Güssgen-Ackva, der sich in dieser Sache eher an die DDR als an den bundesdeutschen Rechtstaat erinnert fühlt. „Das ist zwar legitim, aber nicht in Ordnung“, so Güssgen-Ackva.

Nach Auffassung der FDP gibt es bei dem geplanten Baugebiet eine ganze Reihe an Ungereimtheiten und offener Fragen. Es gebe aus der unmittelbaren Anwohnerschaft heraus erhebliche Widerstände gegen die Zerstörung eines wunderbaren Naherholungsgebietes. All das hätten die Anwohner in der letzten Sitzung des Bauauschusses sehr gerne mit den anwesenden Stadtverordneten erörtert. „Es war dann umso bedauerlicher, daß sich in der Sitzung außer der FDP niemand gefunden hat, der sich aktiv für eine Beteiligungsmöglichkeit in der Sitzung eingesetzt hat.“ Die FDP sei derzeit leider nicht im Ausschuß vertreten, gleichwohl habe man seine Stimmer deutlich erhoben. Die Möglichkeit für die Erörterung von Fragen der Anwohner soll nun erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 20. Juni gegeben werden. „Wahrscheinlich hofft die Verwaltung im Zusammenspiel mit dem Ausschuß, auf diese Weise die Diskussion mit den Anliegern abkürzen zu können und will rasch zu Abstimmungen kommen und alles vor der Sommerpause am 4. Juli über die Bühne bringen“ so Güssgen-Ackva. „Es hätte den Ausschußmitgliedern aber sehr gut angestanden, sich die Fragen unmittelbar anzuhören und sie auch zu erörtern. Die FDP habe im Bauausschuß auch ohne einen Sitz natürlich jederzeit Rederecht und könne alle Fragen stellen. „Das habe ich auch getan, auch wenn es den anderen Fraktionen bemerkenswert unbequem war, eine Frage nach der anderen hören zu müssen“ so Güssgen-Ackva. „Dabei ist mir einmal mehr deutlich geworden, daß hier nicht alles transparent läuft“ so Güssgen-Ackva. Bei dem vom Magistrat betriebenen Einwurfsverfahren sollten die bisherigen Grundstücksbesitzer ihre Liegenschaften in einen großen Topf werfen, aus dem sie dann neu zugeschnittene Grundstücke zurückerhielten. „Soweit, so gut“, meint Güssgen-Ackva, der im Ausschuß gleichwohl die Frage aufwarf, wie es denn sein könne, daß z. B. zwei Beteiligte zwar nichts einwerfen, gleichwohl aber etwas erhalten, was erhebliche Vorteile z. B. für ein Bauvorhaben ergebe. Ein anderer werfe nur ein kleines Grundstück ein, solle aber ein ansehnliches Baugrundstück erhalten, für das sicher eine Ausgleichszahlung zu leisten sei. Dennoch stelle sich die Frage der Gerechtigkeit.

Außerdem würden bei einer Realisierung des Baugebiets die Lasten sehr ungerecht verteilt. Abgesehen davon, daß die Eigentumsrechte zweier Grundstücksbesitzer mit Füßen getreten würden hätten andererseits Anlieger hohe finanzielle Belastungen zu tragen, darunter auch einer der beiden Grundstücksbesitzer. Das Grundstück eines Ehepaars liege genau dort, wo eine neue Straße als Stichstraße zum geplanten Baugebiet gebaut. Einerseits kämen hohe Erschließungskosten auf das Ehepaar zu, andererseits habe man künftig erhebliche Belastungen durch sehr verstärkten Straßenverkehr zu tragen und die Fläche für die Reinigung verdopple sich ebenfalls. Der Gegenvorschlag, das Baugebiet auch über einen bisherigen Feldweg zu erschließen, werde jedoch als nicht realisierbar geradezu abgebügelt.

Geradezu absurd werde es, wenn man sich den Fall von einem der beiden Eigentümer, die nicht verkaufen wollten ansehe. Für ein rund 1.000 Quadratmeter großes Gartengrundstück könne er im Umlageverfahren 125.00 Euro erzielen. Nach der Umwandlung in Bauland gebe es die Variante eines 900 Quadratmeter großen Baugrundstückes. Würde er darauf eingehen, die alte Größe in Anspruch nehmen, dann müßte er fast 55.000 Euro draufzahlen. Als Bauland steige der Wert. Natürlich könnte er einen Bauplatz verkaufen, denn als Hauseigentümer hat er gar kein Interesse an einem weiteren Hausbau. Er könnte also vermeintlich ein Geschäft machen, hätte sich aber dennoch auch an den Erschließungskosten zu beteiligen. Nur: Er will gar nicht verkaufen. Das Grundstück, um das es geht, ist ein Idyll, das sich harmonisch in die jetzige Landschaft einfügt, ein Paradies für Kinder ist es allemal, Baumhaus inklusive.

Die FDP wird sich nach Angaben von Güssgen-Ackva dafür einsetzen, daß sich im Hollerfeldchen zunächst einmal gar nichts tut. „Sehr hoffnungsfroh bin ich aufgrund der Haltung der anderen Fraktionen im letzten Bauausschuß derzeit nicht“, so Güssgen-Ackva. „Wir werden aber alles tun, um derzeit kein Baugebiet zu bekommen.“ Die Lage könnte sich ändern, wenn die beiden Eigentümer, die sich einem Zwangsverkauf wiedersetzen, eines Tages doch verkaufen wollten. „Dann würde ich die Bebauung dieses Naturidylls sehr bedauern. Es wäre dann aber ein Konsens erreicht, den es derzeit nicht gibt. Und ohne Konsens sollte das Hollerfeldchen nicht als Baugebiet erschlossen werden“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Die Stadt Friedberg besitze in diesem Gebiet kein eigenes Land, sehr wohl besitze sie jedoch Bauland an anderer Stelle. Interessenten für Neubauten könnten aktuell vor allem auf das Gebiet „Am Steinern Kreuz“ umgeleitet werden. „Unter den gegebenen Umständen lehnen wir das Vorhaben einer Bebauung ab“, so Achim Güssgen-Ackva abschließend.