Frust um Glasfaserausbau in Friedberg – FDP erwartet eine klare und kundenorientierte Kommunikation von GVG/Teranet und YplaY.
Frust um Glasfaserausbau in Friedberg beim Infoabend von GVG/Teranet und YplaY in Friedberger Stadthalle – FDP erwartet eine klare und kundenorientierte Kommunikation.
Am 27.8.24 hatten die Glasfaser-Anbieter YplaY und ihr Kooperationspartner GVG/Teranet zum Informationsabend in der Friedberger Stadthalle eingeladen. Die Veranstaltung war gut besucht, sodass die Firmenvertreter zunächst auf zahlreiche Vertragsabschlüsse hoffen durften. Doch es kam anders: Während der Werbevorträge machte sich schon bald Unmut unter den Zuhörern breit, denen offensichtlich andere Fragen auf den Nägeln brannten: Nach dem plötzlichen Rückzug von GVG/Teranet im geplanten Glasfaser-Ausbauvorhaben vor allem in den Stadtteilen im Februar 2024, entsprechenden Pressemitteilungen und vereinzelt verschickten Kündigungen durch die Firma, hatte Bürgermeister Dahlhaus alle Bürger mit einem persönlichen Anschreiben aufgefordert, mit alternativen Anbietern in Kontakt zu treten, um doch einen zeitnahen Glasfaserausbau in Friedberg voranzubringen. Es gab und gibt zwar eine Kooperationsvereinbarung der Stadt mit YplaY, laut Telekommunikationsgesetz steht der Markt aber allen Anbietern gleichermaßen offen. Diesem Aufruf waren die Menschen gefolgt, neue Verträge wurden unterzeichnet, sei es mit YplaY, aber auch mit dem Konkurrenten TNG. Dann hatte sich GVG/Teranet aber wieder mit ins Spiel gebracht mit der Botschaft, durch eine Open-Access-Vereinbarung mit YplaY könnten die ehemaligen Verträge nun doch eingehalten werden: YplaY verlege die Glasfaserkabel, GVG/Teranet bediene die Kunden mit den gewünschten Telekommunikationsprodukten. Man brauche ’nichts zu tun‘, weitere Informationen würden folgen.
Dem war dann aber leider bis zum betreffenden Infoabend offenbar nicht so. Viele Bürger hatten Fragen zur Verbindlichkeit und Details ihrer ursprünglichen Verträge mit GVG/Teranet. Nach Aussage mehrerer Anwesender blieben Anfragen per Telefon oder E-Mail bei der Firma bis dato unbeantwortet. Leider verpasste an diesem Abend der Vertreter von GVG/Teranet die Chance, durch offene Kommunikation das einst in das Unternehmen gesetzte Vertrauen der anwesenden Kunden zu bewahren. Unter den Zuhörern brach sich zunehmend Frust Bahn. Auch von Seiten YplaY konnte oder wollte man nur bedingt verbindliche Aussagen treffen bzgl. abweichender Vertragsinhalte aus alten GVG/Teranetverträgen versus YplaY-Vertragsbedingungen. GVG/Teranet betonte, die Verträge könnten aufrecht erhalten werden, aber müssen die ehemaligen Kunden das auch? Die Verträge mit GVG/Teranet seien laut dessen Marketingbeauftragten weiterhin gültig, es müssten aber mit YplaY neue Grundstücksnutzungsverträge durch die Hausbesitzer abgeschlossen werden, damit Mieter weiterhin Glasfaser nutzen können. Zwar könne auch rechtskonform ohne Zustimmung der Immobilienbesitzer ein Glasfaserausbau auf dem Grundstück vorangetrieben werden, vonseiten YplaY wurden solche Geschäftspraktiken aber ausgeschlossen. Falls Mieter einen GVG/Teranetvertrag abgeschlossen hätten, der Vermieter aber der Grundstücksnutzung nicht zugestimmt habe, gäbe es ein Sonderkündigungsrecht für den Mieter.
Weitere Unklarheiten wurden angesprochen. Ob die ursprünglich von GVG/Teranet kostenlos in Aussicht gestellte Inhouse-Verkabelung bei Drei- oder Mehrfamilienhäusern ab schon einem Produktvertrag aufrecht erhalten werden könne oder entsprechend der YplaY-Verträge mindestens 50% der Wohnungen auch Produktverträge abschließen müssten, blieb unbeantwortet. YplaY versprach aber kulante Lösungen. Für ehemalige GVG/Teranetkunden, die nach dem nicht wirklich werbewirksamen Verlauf des Abends lieber auf weitere Zusammenarbeit verzichten würden, gab es interessante Hinweise aus dem Plenum zu Kündigungsvoraussetzungen: Da die optischen Anschlussleitungen von GVG/Teranet und YplaY wohl nicht identisch seien, dürften die Altverträge aufgrund nicht eingehaltener Vertragsinhalte anfechtbar sein bei Open-Access-Kooperation der beiden Firmen. Inwieweit dieser Einwand tatsächlich zutrifft, war vonseiten der Glasfaserfirmen spontan nicht zu beantworten. Zudem läuft die laut Telekommunikationsgesetz maximal zulässige Erstlaufzeit von 24 Monaten bereits ab Zusendung der Auftragsbestätigung, nicht erst ab Freischaltung des Glasfaserbetriebes. Diese Frist sollte bei vielen Hauseigentümern zu Beginn des Jahres 2025 ablaufen, sodass spätestens dann Kündigung und Anbieterwechsel möglich ist. Nützliche Hinweise können Betroffene bei den Verbraucherschutzzentralen, z.B. unter www.verbraucherschutz.de und www.verbraucherschutzrlp.de sowie den Seiten der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur – Anfragen und Beschwerden) finden.
Zu guter Letzt gaben mehrere Bürger dem Vertreter von GVG/Teranet Hausaufgaben mit auf den Weg: Sie forderten offene und faire Kommunikation, zeitnahe, verbindliche Informationen über die tatsächliche juristische Verbindlichkeit und den möglichen weiteren Umgang mit den ehemaligen GVG/Teranet-Altverträgen. Dies wurde abschließend von beiden Firmenvertretern versprochen.
So verlief die fast dreistündige Veranstaltung aus Sicht von Dr. Michaela Heller, für die FDP Mitglied im Ortsbeirat von Ockstadt, zwar phasenweise hitzig, war aber hoffentlich doch für alle Beteiligte aufschlussreich: Die Firmenvertreter zeigten Verständnis für den Unmut der Bürger und stellten sich im Anschluss ausdauernd individuellen Einzelgesprächen. Und obwohl zentrale Fragen von den Firmenrepräsentanten, die offensichtlich von der breiten Empörung über die bisherige Kommunikation von GVG/Teranet überrumpelt waren, nicht beantwortet werden konnten, konnten sich die Friedberger Bürger mittels der Ausführungen der Unternehmensvertreter, aber auch vielen wertvollen Beiträgen aus der Bürgerschaft, ein besseres Bild der Sachlage machen und sind ihrer Entscheidung zur künftigen Nutzung von Glasfaser hoffentlich einen Schritt nähergekommen.
Die FDP erwartet nun von den Unternehmen, die den den Glasfaserausbau in Friedberg betreiben, eine offene und ehrliche Kommunikation mit den Kunden, damit dieser wichtige Ausbau der Dateninfrastruktur in Friedberg und den Ortsteilen schnell und mit den zukünftigen Kunden auf Augenhöhe wahrgenommen wird. Soweit Bürger – insbesondere die o.g. Vertragsfragen betreffend – Schwierigkeiten mit den genannten Unternehmen haben, können sie darüber gerne auch die FDP Friedberg in Kenntnis setzen. Wir würden dann ggf. den Magistrat entsprechend sensibilisieren.